Pflegekammer

Pflegekammer NRW erreicht bedeutendes Etappenziel

 

Werne. Mit dem Beschluss des zuständigen Fachausschusses, dem Landtag von Nordrhein-Westfalen die Annahme des Gesetzes zur Errichtung einer Pflegekammer NRW zu empfehlen, ist ein bedeutendes Etappenziel erreicht. „Der 17. Juni erhält für professionell Pflegende in unserem Bundesland eine neue Bedeutung“, fasst Ludger Risse (Werne) als Vorsitzender des Pflegerates NRW die Beschlussfassung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am ehemaligen Tag der Deutschen Einheit zusammen.
Das von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Ende November letzten Jahres in erster Lesung in den NRW-Landtag eingebrachte Errichtungsgesetz kann somit in zweiter Lesung während der Plenumssitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 24. Juni 2020 beraten und beschlossen werden.
Der Pflegerat NRW weist daraufhin, dass durch das Einbringen eines Änderungsantrages durch 25 Prozent der Abgeordneten eine Verschiebung der Beschlussfassung in eine dritte Lesung während der nächsten Landtagssitzung theoretisch denkbar ist.
Zweitlesung und etwaige Verabschiedung des Errichtungsgesetzes werden Stand heute im Landtag am 24. Juni unter dem Tagesordnungspunkt 3 stattfinden. Aktuell ist der Zeitraum von 13:15 Uhr bis 14:15 Uhr vorgesehen. Die endgültige Tagesordnung samt Zeitfolge wird ab dem 22. Juni (nachmittags) auf der Homepage des Landtags
bekannt gemacht.
Die Landtagssitzung am 24. Juni kann bei Interesse über den parlamentseigenen Livestream
verfolgt werden. Dort kann ab dem Folgetag auch über eine Aufzeichnung des Tagesordnungspunktes nachvollzogen werden, ob der zentrale Pflegebaustein aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP zur weiteren Ausgestaltung an einen von Fachexperten besetzten Errichtungsausschuss mit einem Ja überwiesen worden ist.