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Änderung des Planungsverfahrens der Pflegeausbildungen ohne Beteiligung der Berufsgruppe?

Zur den vorgesehenen Veränderungen des Planungsverfahrens für Ausbildungsstätten der Gesundheits- und Krankenpflege sind sind ausschließlich die Beteiligten der Krankenhausversorgung nach § 15 Absatz 2 Krankenhausgesetz eingeladen Stellung zu beziehen. Der Pflegerat NRW hat in der Vergangenheit mehrfach dazu aufgefordert, an dieser Stelle auch die pflegerischen Berufsverbände angemessen zu beteiligen. In diesem Falle scheint es nicht vorgesehen. Vielmehr macht es den Eindruck, dass das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter dieses Verfahren ohne pflegerische Expertise durchführen will. Der Pflegerat NRW hat sich dazu öffentlich gegenüber den Landtagsfraktionen erklärt und Mitgestaltung eingefordert.