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PsychKG NRW auf der politischen Zielgeraden.

„Festhalten statt Fixierung“ entwickelt sich zum Schwerpunktthema

Düsseldorf. Der Novellierungsprozess beim „Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ im Bundesland Nordrhein-Westfalen befindet sich nach über zwei Jahren auf der politischen Zielgeraden.

Der BFLK Landesverband NRW und der Pflegerat des bevölkerungsstärksten Bundeslandes hatten sich bereits mit ihrem Erfahrungsbericht zum PsychKG NRW an Gesundheits- und Pflegeministern Barbara Steffens im Juli 2014 und mit ihrer Stellungnahme anlässlich  der Verbändeanhörung nach § 35 GGO im März 2016 an dem Novellierungsprozess beteiligt. Ende August fand nun in Düsseldorf auf Einladung der Landtagspräsidentin Carina Gödecke die Öffentliche Anhörung zum Parlamentsentwurf des PsychKG NRW statt. 
Die Landtagsabgeordneten aller Parteien aus dem Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales geizten dabei nicht mit Fragen zu den bereits im Vorfeld der Öffentlichen Anhörung eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen vom Pflegerat NRW und von der Bundesfachvereinigung Leitender Pflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK). Die Stellungnahme vom Pflegerat NRW befindet sich auf dieser Homepageseite./pdf/stellung 
Im Laufe der Anhörung entwickelte sich die von Ministerin Steffens im Gesetzentwurf der Landesregierung zum PsychKG NRW vom 25.05.2016 erstmalig im Gesetzestext aufgeführte Sicherungsmaßnahme des „Festhaltens statt Fixierung“ zu einem ersten Schwerpunkthema im § 20. Kurze Zeit später sollte dieses auch bei der weiterhin verpflichtend im Patientenzimmer zu postierenden Sitzwache bei sichergestellten PsychKG Patienten der Fall sein.  Die kritischen Anmerkungen zum Rollenbegriff der Sitzwache aus den schriftlichen Stellungnahmen wurden von den Politikern ebenso vertieft wie die aufgeworfene Notwendigkeit eines Forschungsauftrags über Grundlagen der psychiatrischen Pflege bei Patienten mit einem Unterbringungsbeschluss nach PsychKG NRW.